Die Gleichstellungsbeauftragte
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Fortbildung

Weiterbildung für LM-Mitarbeitende: Kurse und Angebote der LMU zum Thema Gleichstellung finden Sie iim Serviceportal unter "Kommunikation"

Gesetzliche Maßnahmen (BayGlG)

(1) Frauen sind bei der Auswahl der Teilnehmenden an Fortbildungsveranstaltungen im Regelfall entsprechend ihrem Anteil an der jeweiligen Zielgruppe der Fortbildung zu berücksichtigen. Unter den Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 3 sind Frauen besonders zur Teilnahme einzuladen.

(2) Auch Beschäftigten mit Familienpflichten und Teilzeitbeschäftigten ist die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen in geeigneter Weise zu ermöglichen.

(3) Fortbildungskurse, die den Beschäftigten den beruflichen Aufstieg, insbesondere auch aus den unteren Einkommensgruppen, erleichtern, sind in ausreichendem Umfang anzubieten; Absatz 1 gilt entsprechend.

(4) Im Rahmen der Fortbildung sind auch die Themen Chancengleichheit, geschlechtersensible Sichtweise, Gleichstellung und Benachteiligung von Frauen am Arbeitsplatz vorzusehen. Diese Themen sind insbesondere bei Fortbildungsmaßnahmen für Beschäftigte, die im Organisations- und Personalwesen tätig sind, sowie für Beschäftigte in Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen vorzusehen.

(5) Frauen sollen für Fortbildungsveranstaltungen verstärkt als Referentinnen und Leiterinnen gewonnen werden.
(Art. 9 BayGlG)

Geplante Umsetzung nach dem vierten Gleichstellungskonzept vom 14.04.2011

  • Seit den ersten Fassungen des Gleichstellungskonzepts wurde die innerbetriebliche Weiterbildung deutlich verstärkt, sowohl personell wie finanziell. Dadurch können mehr frauenspezifische Seminarthemen angeboten werden. Hinsichtlich gleichstellungsrelevanter Themen wird die Gleichstellungsbeauftragte bei der Erstellung des internen Weiterbildungsprogramms hinzugezogen um die verschiedenen Aspekte von Gleichstellung über Seminare bei den Teilnehmern zu verankern.
  • Das Weiterbildungsangebot  steht zur Vorbereitung auf den Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit auch Beschäftigten offen, die wegen Familienpflichten beurlaubt sind.  Informationen und Beratung hierzu bietet das Referat für Personalentwicklung und Interne Weiterbildung an. Berufliche Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger (z.B. nach Kindererziehungszeiten) werden bei der Vergabe der Kursplätze bevorzugt berücksichtigt.
  • Die Universität ist bemüht, gezielte Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen, die den beruflichen Aufstieg von Beschäftigten erleichtern, auszubauen.
  • Im Rahmen der Weiterbildung sind auch die Themen Chancengleichheit, geschlechtersensible Sichtweise, Gleichstellung und Benachteiligung von Frauen am Arbeitsplatz vorzusehen. Diese Inhalte werden durchgehend als Querschnittsthemen in alle Fortbildungsangebote integriert, insbesondere in Seminare zur Führungskräftefortbildung.
  • Im Hinblick auf ihre Vorbildfunktion werden nach Möglichkeit vermehrt Frauen als Referentinnen für Weiterbildungsveranstaltungen angeworben.

Geplante Umsetzung nach dem dritten Gleichstellungskonzept vom 21.07.2004

  • Seit den ersten Fassungen des Gleichstellungskonzepts wurde die innerbetriebliche Weiterbildung deutlich verstärkt, sowohl personell wie finanziell. Berufliche Wiedereinsteiger (z.B. nach Kindererziehungszeiten) werden bei der Vergabe der Kursplätze bevorzugt. Das Referat für Aus- und Weiterbildung, Personalentwicklung bietet zuvor Beratungsgespräche zum beruflichen Wiedereinstieg an. Es werden auch Weiterbildungskurse angeboten, die den beruflichen Aufstieg und die Umsetzung beim Wegfall von Arbeitsplätzen sowie nach Kindererziehungszeiten u.a. ermöglichen. Finden die Kurse bei externen Einrichtungen statt, wird in jedem Fall geprüft, ob die Kosten übernommen werden können.