Die Gleichstellungsbeauftragte
Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragte steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des wissenschaftsunterstützenden Personals als Ansprechpartnerin für Fragestellungen zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern zur Verfügung. Sie berät die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in puncto Gleichstellung in Einzelfällen.
Sie arbeitet vertrauensvoll mit der Hochschulleitung in sämtlichen Belangen zur Gleichstellung zusammen und unterstützt diese sowie das Personaldezernat bei der Umsetzung der Gleichstellungsziele.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist weisungsfrei in der Erfüllung ihrer Aufgaben. Im Organigramm der LMU zählt sie zum Geschäftsbereich des Vizepräsident für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung.
Sie fördert und überwacht den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und unterstützt die Dienststelle bei der Erstellung des Gleichstellungskonzepts.
Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten ist eine Dienstaufgabe und kann neben der Tätigkeit an der LMU mit einer Freistellung ausgeübt werden.
Ansprechpartnerin für Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist die Frauenbeauftragte der LMU oder Zentrales Diversity Management. Die Antidiskriminierungsbeauftragten beraten Sie zu Ihren Handlungsmöglichkeiten im Falle von Diskriminierung.
Mitarbeitende der LMU finden HIER ein Interview mit der Gleichstellungsbeauftragten Viola Lind.