Was ist der Unterschied zur Frauenbeauftragten?
"Die Frauenbeauftragten achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe." (BayHschG, Art. 4, Ans. 2, Satz 1), mehr unter www.frauenbeauftragte.uni-muenchen.de/frauenbeauftr/amt_aufg/index.html
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechspartnerin im Dienstleistungs- und Verwaltungsbereich der LMU. Sie achtet darauf, dass das Bayerische Gleichstellungsgesetz, das auf die Beseitigung bestehender Nachteile für Frauen und für Verwirklichung von Chancengleichheit, hier umgesetzt wird. Außerdem berät sie die Beschäftigten in allen Fragen geschlechtlich motivierter Benachteiligung und bemühte sich - oft in Zusammenarbeit mit dem Personalrat - um Abhilfe.