Die Gleichstellungsbeauftragte
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Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt. (http://www.gender-mainstreaming.net/)

Durch den "Amsterdamer Vertrag" von 1999 wurde Gender Mainstreaming für alle Länder verbindlich. In den Ministerratsbeschlüssen vom 25.07. und 01.10.2002 wurde die geschlechtersensible Sichtweise rechtlich verankert und zu einem Leitprinzip für die bayerische Verwaltung. Die in der bayerischen Verfassung vorgegebene Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern soll dadurch entscheidend vorangebracht werden.

  • Mainstreaming bennent ein Organisationsprinzip.
  • Gender ist der analytische Ausgangspunkt gleichstellungsorientierter Arbeit.
  • Gleichstellung ist das Ziel.

Geschlechtersensible Sichtweisebeschränkt sich nicht auf spezifische Fördermaßnahmen für Frauen, sondern richtet sich an beide Geschlechter.