Die Gleichstellungsbeauftragte
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Regierung setzt Erkenntisse im Gleichstellungsbericht nicht um

08.07.2011

„Politisch verwertbare Empfehlungen“ hatte sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vom ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erhofft, als sie ihn 2008 in Auftrag gab. Die liegen vor, seit die Sachverständigenkommission den Report Ende Januar dem Familienministerium übergab. Am 15. Juni 2011 nun nahm das Kabinett den Bericht zur Kenntnis und beschloss die Stellungnahme der Bundesregierung. Ein „frauenpolitischer Meilenstein“, sagte die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär. Nun wolle man sich „daran machen, die gewonnenen Erkenntnisse des Berichts in die Praxis umzusetzen“, kündigte die frauenpolitische Sprecherin der Union an.

Die vom Bundesfamilienministerium erarbeitete Stellungnahme zu den Empfehlungen der Sachverständigenkommission lässt allerdings nicht darauf schließen, dass dies so bald der Fall sein wird. So hatte die Kommission festgestellt, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen in den vergangenen Jahren zwar Fortschritte gemacht habe, es der politischen Umsetzung aber nach wie vor an einer klaren Zielsetzung fehle. In ihrem rund 300 Seiten umfassenden Gutachten hatten die Sachverständigen der Politik deshalb klare Handlungsempfehlungen gegeben:

Geschlechterquote für Frauen in Führungspositionen, die Abschaffung von Minijobs und die Modifizierung des Ehegattensplittings. In der Stellungnahme des Familienministeriums finden diese Empfehlungen der Kommission allerdings keine Erwähnung. Die Sachverständigenkommission habe in ihrem Gutachten „exemplarisch Regelungen aus Bereichen des Sozial-, Steuer- und Zivilrechts untersucht“, heißt es. Die Bundesregierung teile indes „nicht alle daraus erwachsenen Schlussfolgerungen“.

 

Quelle: Frankfurter Rundschau, 16. Juni 2011