Die Gleichstellungsbeauftragte
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Angekündigtes Verbot einer inklusiven Sprache in Bayern: Offener Brief zur Regierungserklärung der Bayerischen Landesregierung unter Markus Söder vom 5. Dezember 2023

In seinem „Regierungsprogramm der Zukunft" kündigte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder an: „Für Bayern steht fest: Mit uns wird es kein verpflichtendes Gendern geben. Wir werden das Gendern in Schulen und Verwaltungen sogar untersagen."
Das geplante Verbot inklusiver Sprache widerspricht eindeutig den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verbürgten Rechten. Spätestens seit dem Personenstandsgesetz (PstG) § 22 Abs. 3 aus dem Jahr 2018 ist auch juristisch ausdrücklich entschieden, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt.

Deswegen gibt es inzwischen einen offenen Brief, um gegen diesen Vorstoß zu protestieren. Darin wird betont, dass wir einerseits das Recht gemäß Art. 2 Abs. I GG und anderseits die Pflicht nach Art. 3 Abs. III GG haben, uns in allen gesellschaftlichen Bereichen geschlechtergerecht auszudrücken. Denn nur so ist Sprache in der Lage, der geschlechtlichen Vielfalt Rechnung zu tragen. Hierfür gibt es verschiedene sprachliche Lösungen, die sich in vielen gesellschaftlichen Bereichen bereits erfolgreich durchgesetzt haben und von vielen Menschen geschätzt werden.

Darin wird Ministerpräsident Markus Söder aufgefordert, den Schulen, Hochschulen und Verwaltungen die Freiheit zu überlassen, wie sie in ihrer Sprache Gleichbehandlung ausdrücken wollen.

Unter https://www.geschlechtergerechtesprache.de/ findet ihr die gesamte Stellungnahme und könnt den Aufruf mit unterzeichnen.