Die Gleichstellungsbeauftragte
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Neue Maßnahmen der Gleichstellung

Sprachliche Gleichbehandlung

Auf die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist zu achten. Insbesondere sollen bei der Abfassung von Vorschriften und Formblättern, sowie bei Seminarunterlagen und auf den Webseiten Formulierungen gewählt werden, die Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigen.

Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung

Vorgesetzte haben im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für ein Klima am Arbeitsplatz zu sorgen, das Schutz vor Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung bietet . Führungskräfte werden bei der Umsetzung dieser Aufgabe im Rahmen von Weiterbildungsveranstaltungen unterstützt. Betroffene können sich an die Gleichstellungsbeauftragten oder die Personalvertretung wenden.